Die Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen hat schriftlich, übersichtlich, nachvollziehbar und vollständig zu erfolgen und ist bei Fälligkeit an den/die Arbeitnehmer*in zu übermitteln. Die Nichtaushändigung der Lohnabrechnung führt einerseits zu einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und andererseits auch zur Hemmung der Verfallsfristen (zB Überstunden, Reisekosten). Dies wurde vor kurzem auch in einer Gerichtsentscheidung wieder bestätigt.
Praxistipp: Übermitteln Sie die Lohnabrechnung an Ihre Dienstnehmer*innen elektronisch. Wir unterstützen Sie dazu gerne, wenden Sie sich an Ihre Lohnverrechnung.
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