Damit die lohnabgabenfreie Mitarbeiterprämie dem Jahr 2024 zugeordnet werden kann, muss die Auszahlung bis spätestens 15.02.2025 erfolgen. Nachdem die Steuerfreiheit der Prämie besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob die Steuerbegünstigung zur Anwendung kommen kann. Bitte nehmen Sie daher vorab unbedingt Kontakt mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in auf.
Eine Verlängerung der Mitarbeiterprämie für das Jahr 2025 ist – nach aktuellem Wissensstand – nicht geplant.
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