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Auszahlung der Mitarbeiterprämie 2024 nur noch bis 15.02.2025 möglich

Für das Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Prämie von bis zu € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei zu gewähren.

 

Damit die lohnabgabenfreie Mitarbeiterprämie dem Jahr 2024 zugeordnet werden kann, muss die Auszahlung bis spätestens 15.02.2025 erfolgen. Nachdem die Steuerfreiheit der Prämie besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob die Steuerbegünstigung zur Anwendung kommen kann. Bitte nehmen Sie daher vorab unbedingt Kontakt mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in auf.

Eine Verlängerung der Mitarbeiterprämie für das Jahr 2025 ist – nach aktuellem Wissensstand – nicht geplant.

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