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Herabsetzungsanträge bei Katastrophenschäden bis 31.10.2024 möglich

Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer können für Betroffene von Katastrophenschäden bis 31.10.2024 gestellt werden.

 

Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Im letzten Newsletter wurde die allgemein gültige Frist mit 30.09.2024 genannt.

Erscheinungsdatum:

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