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Herabsetzungsanträge bis 30.9.2024 möglich

Bei Ergebniseinbrüchen durch das Hochwasser sind Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) bis 30.9.2024 möglich.

 

Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Betreuer, falls Sie durch das Hochwasser unerwartete Betriebsaufwendungen und/oder Umsatzeinbußen erleiden, die zu einem Ergebnisrückgang führen.

Ihre Vorauszahlungen für das Jahr 2024 können noch bis 30.9.2024 durch einen Antrag reduziert werden.

Erscheinungsdatum:

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