Seitenbereiche

Montagefahrzeuge im Visier der Finanz

Sehr geehrte Damen und Herren, 
aufgrund einer Änderung im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 geraten nun verstärkt die Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz. 
Grundsätzlich ist bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen entsprechend der Sachbezugswerteverordnung ein Sachbezug anzusetzen. Hier reicht schon die Möglichkeit der privaten Nutzung aus, wenn nicht bewiesen werden kann, dass das Firmen-Kfz tatsächlich nicht privat genutzt wird. Ausgenommen davon sind Elektro-Fahrzeuge und sogenannte „Spezialfahrzeuge“.

 

„Spezialfahrzeuge“ sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen, wie zB Einsatzfahrzeuge, Personenfahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank etc.

 

Für diese Spezialfahrzeuge musste bisher kein Sachbezug angesetzt werden. Allerdings wurde nun in den Lohnsteuerrichtlinien von der Finanz klargestellt, dass eine sachbezugsfreie Nutzung von Spezialfahrzeugen nur noch für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte toleriert wird.

Wird das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt (zB Einkaufen, Fahrten am Wochenende etc), dann ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen. Der Sachbezug beträgt je nach CO2-Emission des Fahrzeuges 1,5% oder 2% der Anschaffungskosten. Für Kfz, welche einen CO2-Ausstoß von null haben, ist kein Sachbezug anzusetzen.

 

Zusammenfassung

Künftig werden Arbeitgeber, welche bisher keinen Sachbezug berücksichtigt haben, wenn Mitarbeiter ein Spezialfahrzeug für die Fahrten Wohnort – Arbeitsstätte – Wohnort verwendet haben, diese Vorgehensweise nur dann beibehalten können, wenn eine private Nutzung über diese Fahrten hinaus untersagt ist (Privatnutzungsverbot) und dies auch nachgewiesen werden kann (mit einem Fahrtenbuch). In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug anzusetzen.

 

Durch Führung eines Fahrtenbuches kann dieser Sachbezug auf die Hälfte reduziert werden. Sollte es sich bei dem Spezialfahrzeug um ein Elektrofahrzeug handeln, dessen CO2 Ausstoß null beträgt, so ist kein Sachbezug anzusetzen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.