Seitenbereiche

Weiterhin keine Einigung bzgl. Kündigungsfristen für Arbeiter im Gastgewerbe

Seit knapp drei Jahren wird erfolglos versucht, Rechtssicherheit betreffend der Kündigungsfristen für Arbeiter im Gastgewerbe herzustellen.

 

Eine zuletzt ergangene gerichtliche Entscheidung brachte leider erneut kein Ergebnis darüber, ob kürzere Kündigungsfristen für Arbeiter im Gastgewerbe anwendbar sind. Es besteht somit weiterhin rechtliche Unsicherheit, wenn Dienstverhältnisse unter Anwendung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen aufgelöst werden.

Praxistipp: Sofern möglich, empfehlen wir Ihnen die einvernehmliche Beendigung von Dienstverhältnissen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.